Wie kann man Strafen wegen nicht registrierter Balkonkraftwerke vermeiden?

Produzieren Sie bereits Ihren eigenen Solarstrom, aber eine kleine Solaranlage ist ohne Anmeldung in Betrieb? Wenn ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Bußgelder, die Ihnen drohen, wenn Ihr Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist. Weitere Informationen finden Sie auf benyshop.com.

Wann muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Wenn Sie noch überlegen, ob Sie das Balkonkraftwerk anmelden oder nicht, raten wir Ihnen eindeutig dazu.

Sie haben nach der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks genau einen Monat Zeit, um die Anmeldung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur vorzunehmen.

Wenn Sie das ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt oder das Balkonkraftwerk mit 600 Watt ohne Anmeldung betreiben, kann es laut § 95 EnWG im Höchstfall zu einer Strafe von 50.000 Euro kommen.

Übrigens dürfen in einem Haushalt zumindest theoretisch sogar mehrere Balkonkraftwerke betrieben werden. Es ist allerdings wichtig, die Leistungsgrenze von 800 Watt zu beachten, die nicht überschritten werden darf. Theoretisch wäre (wenn das beachtet wird) aber ein Balkonkraftwerk pro Stromkreislauf erlaubt.

Was passiert, wenn ich ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet habe?

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk in Betrieb lassen, ohne es anzumelden, droht Ihnen ein Bußgeld.

Die Höchststrafe beträgt zwar 50.000 , die tatsächliche Strafe ist jedoch viel niedriger. Außerdem wird die Strafverfolgung in der Regel nur in Einzelfällen durchgeführt. Dennoch sollte man das Risiko eines Bußgeldes nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ob Sie Ihren Stromverbrauch zu spät angemeldet oder andere Meldepflichten vernachlässigt haben - Ordnungswidrigkeitenbußen können in solchen Fällen die Folge sein.

Auch Balkonkraftwerke müssen angemeldet werden.Die Höhe der Maximalstrafe setzt sich übrigens aus dem Gedanken zusammen, dass eine Einspeisung das öffentliche Netz überlasten könnte. Um das zu verhindern, ist die Anmeldung im Register Pflicht, damit besser geplant werden kann.

  • Wenn Sie demnach ein Balkonkraftwerk mit Solarpanale nutzen, die insgesamt 800 Watt Leistung haben, dann wären es acht Euro pro Monat Strafe.
  • Ist das Balkonkraftwerk ein Jahr nicht angemeldet, dann wären es also 96 Euro pro Jahr.

In der Praxis wird diese Strafe aber selten ausgeführt oder auch die fehlende Anmeldung überhaupt entdeckt.

Dennoch sollten Sie es nicht riskieren und die Anmeldung ganz einfach schnell und einfach durchführen.

Versicherungsrisiken bei Nichtanmeldung

Wenn Sie das Balkonkraftwerk nicht anmelden, ist die mögliche Strafe aber nicht das einzige Problem. Ganz gleich, ob Sie eine Balkon-PV-Anlage nicht anmelden oder eine größere Solaranlage nicht angemeldet ist – im Ernstfall kann es teuer werden.

Wenn zum Beispiel durch einen Defekt in der Elektrik ein Schaden entsteht, springt die Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung ein. Im Falle einer fehlenden Anmeldung kann es sein, dass der Schadensfall überhaupt nicht gedeckt ist. Es kann im schlimmsten Fall sogar zu Schadensersatzansprüchen Dritter kommen, wenn ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist und einen Schaden verursacht.)

Wo muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Wenn Sie Ihre Balkon-Solaranlage anmelden möchten, finden Sie die Marktstammregister-Anmeldung einfach online. Sie legen sich zuerst bei der Bundesnetzagentur ein kostenloses Konto an und können danach Ihre Stromerzeugungsanlage registrieren.

Für die Anmeldung im Marktstammdatenregister werden nicht viele Daten benötigt. Die Anmeldung soll für eine noch breitere Nutzung von Balkonkraftwerken besonders einfach ausfallen. Sie müssen daher gerade mal ein paar wenige Daten (wie beispielsweise die Anzahl und die Leistung Ihrer Solarpanele) eintragen.

Damit erhält die Bundesnetzagentur in Deutschland auch einen Überblick über dezentrale Energieträger in Deutschland und deren Anzahl, aber auch Kapazitäten und Typologien. Das dient vor allem statistischen Zwecken und ermöglicht eine bessere Planung im Bereich Energieversorgung.

Fazit zu den Strafen für nicht angemeldete Balkonkraftwerke

Wenn Sie sich für selbst erzeugten Solarstrom entscheiden, sollten Sie nicht vergessen, dass Sie die Balkon-Photovoltaik-Anlage anmelden müssen. Wenn das Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist, droht eine Strafe von bis zu 50.000 Euro. 

In der Praxis werden diese Fälle zwar eher selten geahndet, es kann aber auch versicherungstechnisch große Probleme geben. Sie sollten die Anmeldung des Balkonkraftwerkes, die noch dazu nicht lange dauert und online stattfindet, nicht auf die leichte Schulter nehmen.