Mieterstrom - wie man als Mieter Solarstrom verkauft

Mieterstrom ist ein Modell der Elektrizitätsversorgung. Mieterinnen und Mieter können direkt von der lokal erzeugten Sonnenenergie profitieren. Sowohl aus Sicht des Mieters als auch aus Sicht des Vermieters bietet dies für Sie Vorteile. Wir erklären Ihnen, wie Mieterstrom funktioniert, welche rechtlichen Voraussetzungen Sie beachten müssen und wie wirtschaftlich Mieterstrom ist. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Details zum Thema „Strom für Mieter - wie Sie als Mieter Solarstrom verkaufen“. Abonnieren Sie den kostenlosen Ratgeber auf benyshop.de, damit Sie keine weiteren wertvollen Informationen verpassen.

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Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom ist ein Stromversorgungsmodell, bei dem lokal erzeugter Strom direkt an die Bewohner des Gebäudes übertragen wird.

Dieser Strom stammt hauptsächlich aus Photovoltaikanlagen für Mehrfamilienhäuser oder angeschlossene Komplexe. Dieser Strom ist nicht an das Stromnetz angeschlossen.

Dieses Modell ermöglicht es dem Eigentümer, zum lokalen Stromversorger zu werden. So kann der Eigentümer den Solarstrom an die Mieter verkaufen. Das Mieterstrommodell bedeutet, dass der erzeugte Strom direkt vor Ort genutzt werden kann. Das minimiert die Netzbelastung und reduziert die Transportverluste.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), insbesondere durch die Novellierung des Mieterstromförderungsgesetzes (seit 2017), hat dieses Konzept gesetzlich verankert.

EXPERTENINFORMATION: Nach § 21 Abs. 3 EEG 2021 ist „Mieterstrom“ definiert als Strom aus Solaranlagen mit einer maximalen Leistung von 100 Kilowatt peak (kWp). Außerdem muss der Strom im eigenen oder einem nahe gelegenen Gebäude verbraucht und nicht durch das öffentliche Netz geleitet werden.

Wie Vermieter und Mieter gemeinsam vom Mieterstrommodell profitieren können

Vorteile des Mieterstrommodells:

  • Da der Strom vor Ort erzeugt wird, entfallen für den Vermieter Kosten wie Netzgebühren, Konzessionsabgaben und Steuern.
  • Der Strompreis für die Mieter ist auf 90 % des örtlichen Grundtarifs begrenzt, was bedeutet, dass der Strom für die Mieter in der Regel günstiger ist.
  • Wenn ein Vermieter lokal produzierten Solarstrom verkauft, kann er die CO2-Emissionen reduzieren.
  • Mieterstrom kann die Gesamtattraktivität einer Immobilie verbessern und mehr potenzielle Mieter anziehen.
  • Im Allgemeinen steigert die Installation einer PV-Anlage den Wert einer Immobilie.

    Verkaufen Sie Strom an Mieter? So geht's!

    Vermieter, die PV-Anlagen verkaufen wollen, müssen mehrere Schritte beachten, angefangen mit dem Konzept der Mieterstrommessung. Damit wird sichergestellt, dass der Stromverbrauch korrekt gemessen und abgerechnet wird.

    Zu diesem Zweck benötigt jede Wohneinheit einen eigenen geeichten Zähler. Bidirektionale und intelligente Zähler sind ebenfalls besondere Elemente, um den Eigenverbrauch und den Reststrombedarf genau zu erfassen.

    1. Installation der Anlage: Die PV-Anlage muss zuerst installiert werden, wenn sie nicht bereits installiert ist.
    2. Ausarbeitung eines Vertrags: Der Stromverbrauch muss durch einen klaren Vertrag mit dem Mieter geregelt werden. Grundsätzlich darf der Stromvertrag des Mieters nicht direkt an den Mietvertrag gekoppelt sein.
    3. Technische Installation: Die notwendige Messtechnik (z. B. Smart Meter) muss installiert werden, damit der Stromverbrauch genau erfasst werden kann.
    4. Verkauf und Abrechnung von Strom: Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt über den Stromlieferanten des Mieters, in diesem Fall den örtlichen Stromversorger.

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      Subventionen, Gesetze und mehr: So machen Sie das Beste aus Mieterstrom!

      Der rechtliche Rahmen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegt.

      Vermieter, die Mieterstrom anbieten wollen, haben Anspruch auf Förderung, insbesondere auf einen Mieterstromzuschlag (§ 19 Abs. 1 S. 3 EEG 2021).

      Die genaue Höhe der Förderung ist abhängig von der Leistung der PV-Anlage. Die aktuellen Fördersätze werden ebenfalls periodisch von der Bundesnetzagentur festgelegt und können sich daher je nach Marktentwicklung ändern.

      Ab August 2024 sind die Werte wie folgt:

      ☀️ Anlagenleistung 0 bis 10 kWh: 2,64 Cent pro kWh erzeugten Stroms

      ☀️ Anlagenleistung 10 bis 40 kWh: 2,45 Cent pro kWh erzeugten Stroms

      ☀️ Anlagenleistung 40 bis 100 kWp: 1,65 Cent pro erzeugter kWh

      Diese Zuschläge werden für Strom gezahlt, der direkt an die Mieter geliefert und nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird. Daher hängt die tatsächliche Höhe des Zuschusses von der Leistung der Anlage und der erzeugten Strommenge ab.

      Um den Mieterstromzuschlag in Anspruch nehmen zu können, müssen außerdem die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

      • Anlagengröße: Um für die Förderung in Frage zu kommen, muss die Solaranlage eine maximale Leistung von 100 kW peak haben (Artikel 21 (3), Absatz 2 der Europäischen Energieverordnung 2021).

      • Ort des Stromverbrauchs: Der erzeugte Strom muss in oder an einem Gebäude verbraucht werden. Für die Nutzung des Stroms außerhalb dieser Gebäude wird kein Aufschlag erhoben.
      • Inbetriebsetzung: Die Anlage muss nach dem 25. Juli 2017 (am oder nach dem Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes) in Betrieb genommen werden.
      • Anmeldung: Die Anlage muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
      • ÖFFENTLICHES NETZ: Der erzeugte Strom darf nicht in das öffentliche Netz eingespeist werden. Der Strom muss direkt vor Ort verbraucht werden (Artikel 21 (3) (3) des EWR 2021).
      • Preis: Der Strompreis für den Mieter darf 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs nicht überschreiten (Artikel 42a Absatz 4 Ziffer 1 der Energieverordnung). Diese Preisobergrenze schützt die Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Stromkosten.

        Auch Vermieter, die Strom an Mieter verkaufen wollen, müssen beim Abschluss eines Vertrags einiges beachten. So darf zum Beispiel die Vertragslaufzeit bei Vertragsabschluss ein Jahr nicht überschreiten.

        Eine Verlängerung kann jedoch nach Ablauf des Vertrags stillschweigend vereinbart werden. Die maximale Kündigungsfrist für den Stromvertrag eines Mieters beträgt drei Monate. Das bedeutet, dass der Mieter seinen Stromlieferanten weiterhin flexibel wählen kann.

        Schlussfolgerung zum Stromverbrauch der Mieter

        Strom für Mieter kommt sowohl Mietern als auch Vermietern zugute. Einerseits kann der Vermieter einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und gleichzeitig die Energiekosten für die Mieter senken.
        Dies wiederum zieht potenzielle Mieter an und steigert den Wert und die Attraktivität der Immobilie. Zum anderen profitieren Vermieter von staatlichen Subventionen. Das bedeutet, dass die Wohnanlagen durch den Stromverbrauch der Mieter auch die Energiewende aktiv fördern.

        FAQ

        • Wie hoch ist die Stromrechnung des Mieters?

        Die Stromkosten für den Mieter dürfen 90% des Grundstromtarifs für das jeweilige Netzgebiet nicht überschreiten. Damit ist immer gewährleistet, dass Solarstrom eine günstige Alternative zur regulären Stromversorgung ist.

        • Ist die Nutzung von Strom durch den Mieter verpflichtend?

        Mieter sind nicht verpflichtet, Mieterstrom zu nutzen. Sie bleiben in der Wahl ihres Stromanbieters frei. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei befristeten Mietverträgen, ist es zulässig, den Mietvertrag mit dem Stromvertrag zu verknüpfen.

        • Kann der überschüssige Strom des Mieters noch in das öffentliche Netz eingespeist werden?

        Wenn der überschüssige Strom nicht direkt vom Mieter verbraucht wird, kann er in das öffentliche Netz eingespeist werden. Hierfür erhält der Anlagenbetreiber eine Einspeisevergütung.
        Die Höhe richtet sich nach den aktuellen Tarifen des EEG. Basierend auf den Einspeisevergütungen von 2024:

        ☀️ 8,03 Cent/kWh (für Anlagen bis 10 kW)

        ☀️ 6,95 Cent/kWh für Anlagen von 10 bis 40 kW

        ☀️5,68 Cent/kWh für Anlagen zwischen 40 und 100 kW
        Ab Februar 2025 wird die Bundesnetzagentur ebenfalls neue Entgelte veröffentlichen.

        Lohnen sich Balkonkraftwerke?

        Für Vermieter hat ein Balkonkraftwerk nichts mit dem Stromverbrauch der Mieter zu tun. Versorgt der Vermieter den Mieter jedoch gar nicht mit Strom und stellt in der Regel auch keinen zusätzlichen Strom zur Verfügung, dann ist ein Balkonkraftwerk sinnvoll.

        In diesem Fall können die Mieterinnen und Mieter selbst Strom sparen, indem sie kleine Anlagen auf ihren Balkonen, Terrassen oder ebenerdigen Nachbargärten aufstellen oder aufhängen.

        Ob ein Balkonkraftwerk für Ihre Situation geeignet ist, hängt natürlich auch von der Ausrichtung ab, in der Sie die Module installieren können.

        Vor allem eine Südausrichtung bringt die größte Leistung und kann einen Teil des Stroms im Haus einsparen.

        Wie hoch ist der Stromverbrauch für zwei Personen?

        Der Stromverbrauch ist natürlich eine sehr individuelle Frage, denn er hängt von Faktoren wie Geräten, Elektroautos und der Anzahl der Personen im Haushalt ab.

        Ein weiterer wichtiger Faktor ist, ob man in einer Wohnung oder einem Haus lebt und ob der Warmwasserbereiter elektrisch ist. Laut ADAC verbrauchen zwei Personen durchschnittlich 2.000 bis 3.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr.

        Kann ich nur mit dem Strom aus dem Haushalt oder auch mit einem Balkonkraftwerk Geld auf meiner Stromrechnung sparen?

        Mit einem Balkonkraftwerk können Sie zum Beispiel etwa 600 bis 1.000 kWh, also einen großen Teil des Stromverbrauchs Ihres Haushalts, einsparen. Dieser Strom muss nicht aus dem öffentlichen Netz bezogen werden.

        Die Berechnungen lauten wie folgt
        • Systembeispiel: BENY Balkonkraftwerk, 319 € (2 x 430 W Module)
        • Ertrag: Der genaue Ertrag hängt vom Standort des Balkonkraftwerks ab: Nach Angaben des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE beträgt die jährliche Energieproduktion in Deutschland etwa 1.100 kWh/m².
        • Maximale Modulleistung: 860 W = 0,86 kWh
        • Zur Berechnung wird die maximale Modulleistung (0,86 kWp) mit dem durchschnittlichen Ertrag (1.100 kWh/m²) multipliziert. In diesem Beispiel können 946 kWh Strom pro Jahr eingespart werden.
        • Geht man von einem Strompreis von 35 Cent pro kWh aus (der genaue Wert variiert je nach Jahreszeit, Region und Anbieter), würden die Einsparungen mehr als 300 € pro Jahr betragen, während die Kosten für das Balkonkraftwerk nur 319 € betragen würden.

        Ab dem zweiten Jahr beginnt sich das Balkonkraftwerk zu amortisieren und Sie sparen nur noch Strom und Kosten.