Der Betrieb einer Photovoltaikanlage erfordert zusätzliche Stromzähler. Denn neben dem Netzbezug müssen Sie auch den Ertrag und die ins Stromnetz eingespeisten Strommengen erfassen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Photovoltaik-Zähler Sie benötigen und welche Funktion sie erfüllen.
Das Wichtigste zuerst
Für Photovoltaik benötigen Sie folgende Zähler:
- Bezugszähler: Misst die bezogene Strommenge.
- Einspeisezähler: Misst die eingespeiste Strommenge.
- Zweirichtungszähler: Kombiniert Bezugs- und Einspeisezähler in einem Gerät.
- Ertragszähler: Misst den von der PV-Anlage erzeugten Strom.
- Smart Meter: Ein intelligentes System, das sowohl Netzbezug als auch Einspeisung und Ertrag misst und speichert.
Einspeisezähler
Mit einem Einspeisezähler wird die von einer Photovoltaikanlage ins Netz eingespeiste Strommenge erfasst. Denn die allermeisten Photovoltaikanlagen werden nicht ausschließlich zur Stromproduktion für den Eigenbedarf betrieben.
Um rund um die Uhr genügend Strom für die Deckung des eigenen Bedarfs zur Verfügung zu haben, müsste nämlich ein extrem großer Stromspeicher vorhanden sein. Dies ist in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich,
weshalb entweder kein Solarspeicher oder ein relativ kleines Speicheraggregat genutzt wird.
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In Zeiten, in denen mehr Solarstrom erzeugt, als verbraucht beziehungsweise gespeichert werden kann, wird der überschüssige Strom dann ins Stromnetz eingespeist.
Für den Netzbetreiber besteht seit der Novelle des EEG im Jahr 2009 diesbezüglich eine Abnahmepflicht. Mithilfe eines Einspeisezählers wird die entsprechende Strommenge erfasst und kann somit dem Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden.
Einspeisezähler sollten mit einer Rücklaufsperre versehen sein und werden zumeist im Zählerkasten montiert. Eine Pflicht hierfür besteht allerdings nicht.
Einspeisezähler können entweder vom Energieversorger gemietet oder selbst erworben werden. Beim Kauf eines solchen Zählers ist der Betreiber der Solaranlage für eine ordnungsgemäße Eichung des Geräts zuständig. Bei gemieteten Zählern wird die Eichung und Wartung hingegen vom Stromanbieter übernommen.
Bezugszähler
Mit einem Bezugszähler wird die Strommenge erfasst, die ein Verbraucher aus dem Stromnetz bezieht. Hierbei handelt es sich um einen gewöhnlichen Stromzähler, wie er in jedem Privathaushalt vorhanden ist.
Der Zähler misst je nach Ausführung mechanisch oder elektronisch die vom Versorger bezogene Strommenge. Am Ende der Abrechnungsperiode wird der Zählerstand abgelesen.
Während mechanische Zähler vor Ort abgelesen werden müssen, können viele elektronische Bezugszähler per Funk ausgewertet werden. Ein direkter Zugang zum Zählerkasten ist in solchen Fällen folglich nicht nötig.
Wenn Sie eine PV-Anlage mit Nulleinspeisung betreiben, benötigen Sie nur einen Bezugszähler und einen Ertragszähler. Im Fall von Inselanlagen sind nur ein Ertragszähler oder kein Zähler notwendig, da der Ertrag bei modernen Wechselrichtern ablesbar ist.
Zweirichtungszähler
Ein Zweirichtungszähler kombiniert die Aufgaben eines Einspeise- und eines Bezugszählers. Er erfasst also sowohl den durch die Photovoltaikanlage ins Netz eingespeisten als auch den aus dem Netz bezogenen Strom. Im Vergleich zu diesen beiden Geräten ist ein Zweirichtungszähler platzsparender.
Privatkunden können diesen Zähler allerdings nicht erwerben. Vielmehr mieten sie ihn von ihrem Stromanbieter. Zumeist fällt eine jährliche Gebühr
in Höhe von rund 40 Euro als Miete an. Häufig sind die Kosten für die Wartung und Eichung der Zähler bereits in diesem Preis inbegriffen.
Nachteilhaft an der Verwendung eines Zweirichtungszählers ist die Tatsache, dass dieser im Eigentum des Stromanbieters verbleibt. Deshalb muss der Zähler ausgetauscht werden, wenn der Stromanbieter gewechselt wird. Darüber hinaus ist die jährliche Miete langfristig höher als die Kosten bei einem theoretischen Kauf.
Ertragszähler
Der Ertragszähler misst den gesamten Strom, den eine Photovoltaikanlage produziert und nicht nur den Anteil, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Er dient als Nachweis für den selbst verbrauchten Solarstrom. Er ist steuerrechtlich relevant, da auf den Selbstverbrauch eine Umsatzsteuer, beziehungsweise bei Kleinunternehmener die Einkommensteuer, gezahlt werden muss. Der Ertragszähler verfügt über eine Rücklaufsperre, um den Eigenverbrauch des Wechselrichters nicht zu berücksichtigen. Dabei ist er immer Eigentum des Anlagenbetreibers.
Die Einkommensteuer auf die erwirtschafteten Solarerträge entfällt mit dem neuen Steuererleichterungen vom 1. Januar 2023. Dies gilt für alle privaten PV-Anlagen auf dem eigenem Grundstück mit einer Größe bis zu 30 kWp bei Einfamilienhäusern und bis zu 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern.
Smart Meter
Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das ein Kommunikationsnetz zum Senden und Empfangen von Daten nutzt. Er besteht aus einem digitalen Zähler und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Der Zähler misst und speichert sowohl Netzbezug als auch Einspeisung und Ertrag. Das Gateway überträgt die Daten zwischen dem Verbraucher und dem Netzbetreiber. Smart Meter sind Teil der Digitalisierung der Energiewende und sind für PV-Anlagen mit Nennleistung über 7 kWp bereits Pflicht. In diesem Fall benötigen Sie die oben genannten Zähler nicht. Der Smart Meter wird vom Netzbetreiber gegen eine Gebühr von 20 bis 50 € im Jahr zur Verfügung gestellt.
PV-Zähler kaufen oder mieten?
Die Messgeräte werden üblicherweise vom Netzbetreiber gemietet. Sie werden im Zählerschrank untergebracht und fallen deswegen in die Zuständigkeit vom Netzbetreiber. Dieser ist für den Einbau, Reparatur, Austausch und Wartung zuständig. PV-Anlagenbetreiber können die notwendigen Zähler auch selbst kaufen, müssen aber für eine regelmäßige Eichung sorgen. Das heißt, Sie müssen elektromechanischen Zähler alle 16 Jahre eichen, elektronische Zähler alle acht Jahre. Sie sind für die Funktionsfähigkeit der Zähler verantwortlich. Diese Option ist für die meisten Betreiber jedoch nicht sinnvoll und kommt kaum zur Anwendung.
Sind Zähler, die rückwärtslaufen, erlaubt?
Stromzähler dürfen in Deutschland nicht rückwärtslaufen. Es gilt sogar als Straftat und führt meist zu einer Geldstrafe von bis zu 1.000 €. Theoretisch ist sogar eine Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren möglich.
Sie müssen sich allerdings keine Sorgen machen, denn für die Inbetriebnahme einer PV-Anlage müssen Sie diese beim Netzbetreiber anmelden. Dieser ist für den Netzanschluss zuständig und gibt Ihnen auch vor, ob Sie etwa einen Zweirichtungszähler oder einen Smart Meter benötigen. Die Gefahr von rückwärts laufenden Stromzählern besteht nur bei Balkonkraftwerken.