Anmeldung und Inbetriebnahme

Kann ich eine PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben?

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Anmeldepflicht der PV-Anlage. Sie können eine PV-Anlage ohne Anmeldung nur im Ausnahmefall betreiben. In welchen Fällen der bürokratische Aufwand entfällt, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste zuerst

PV-Anlage ohne Anmeldung? 

Sie dürfen eine PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben, wenn diese nicht an das Stromnetz angeschlossen ist.

Welche Strafen drohen?

Betreiben Sie eine PV-Anlage ohne Anmeldung, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.

Betrieb ohne Einspeisezähler

Betreiben Sie eine PV-Anlage ohne Einspeisezähler, dreht sich der Stromzähler rückwärts. Das gilt als Straftat. 

Wo melde ich Photovoltaik an?

Ans Netz angeschlossene PV-Anlagen müssen bei der Bundesnetzagentur, dem Netzbetreiber und dem Finanzamt angemeldet werden. 

Darf ich eine PV-Anlage in Deutschland ohne Anmeldung betreiben? 

Eine PV-Anlage darf man in Deutschland ohne Anmeldung betreiben, wenn diese nicht an das allgemeine Versorgungsnetz angeschlossen ist. Das ist der Fall bei sogenannten PV-Inselanlagen. Ist ein Netzanschluss vorhanden, besteht eine Anmeldepflicht für den Anlagenbetreiber und die Solaranlage.

Die Anmeldung der PV-Anlage besteht unabhängig davon, ob Sie den überschüssigen selbst erzeugten Solarstrom ins Netz einspeisen oder nicht. Ausschlaggebend ist der Netzanschluss

Betreiben Sie eine an das Netz angeschlossene PV-Anlage ohne Anmeldung, dreht sich der Stromzähler bei der Einspeisung rückwärts. Das Zurückdrehen des Stromzählers gilt in Deutschland als Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.

Deswegen müssen Sie die PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden, bevor Sie mit der Installation beginnen und einen Einspeisezähler installieren. Ebenfalls ist die PV-Anlage nach Fertigstellung bei der Bundesnetzagentur und dem Finanzamt zu melden, ansonsten droht eine Strafe.

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Welche Strafe droht beim Betrieb einer PV-Anlage ohne Anmeldung? 

Sie müssen die PV-Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme anmelden. Eine verspätete Anmeldung führt zu einer Kürzung der Einspeisevergütung. Wenn Sie die PV-Anlage gar nicht anmelden, gilt das als Ordnungswidrigkeit. In solchen Fällen werden Sie nach §95 EnWG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt. 

Wo sonst muss ich eine PV-Anlage anmelden?

Nach der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage müssen Sie diese bei der Bundesnetzagentur anmelden. Dort werden der Betreiber und die Anlage im Marktstammdatenregister registriert. Ist die PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen, müssen Sie diese auch beim Netzbetreiber und beim Finanzamt anmelden.

Bundesnetzagentur

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur besteht darin, die wesentlichen Daten der PV-Anlage in das Marktstammdatenregister (MaStR) einzutragen. Die Registrierung wird durch den Betreiber oder eine bevollmächtigte Person vorgenommen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist jede Anlage zu registrieren, die an das öffentliche Netz angeschlossen ist.

Netzbetreiber

Um eine PV-Anlage zu installieren, müssen Sie sie beim örtlichen Netzbetreibers registrieren. Dieser wird innerhalb von acht Wochen eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen und den Stromzähler kontrollieren. Erst nach Erhalt der Genehmigung dürfen Sie die Photovoltaikanlage installieren. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens acht Wochen vor Beginn der Installation einzureichen. Bei PV-Anlagen unter 10 kWp gibt es in der Regel keine Probleme mit der Anmeldung.

Damit Ihnen der Netzbetreiber die Einspeisevergütung auszahlt, müssen Sie die PV-Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden. Hierfür sind die Bestätigung der Bundesnetzagentur und das Inbetriebnahmeprotokoll erforderlich.

Finanzamt

Melden Sie Ihre Solarstromanlage innerhalb des ersten Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt an. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, denn der Betrieb einer PV-Einspeiseanlage macht Sie steuerlich zu einem Unternehmer. Die Einspeisung von Strom ins Netz und die Vergütung dafür gelten steuerlich als Verkauf.

Seit dem 01.01.2023 gilt die Vereinfachungsregelung, die PV-Anlagen mit weniger als 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 für bestehende Anlagen. Sie müssen die Anlage immer noch beim Finanzamt anmelden, aber Ihre Gewinne aus der Einspeisevergütung werden nicht mehr besteuert.

Gewerbeamt

PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp für den privaten Gebrauch sind durch die Vereinfachungsregelung von der Gewerbesteuer befreit. Ist Ihre Solaranlage jedoch auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert, muss sie unabhängig von ihrer Größe und ihrem Ertrag beim Gewerbeamt angemeldet werden.

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