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Nach Abschluss der Installationsarbeiten erfolgt die Inbetriebnahme einer PV-Anlage. Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um dieses Thema, von den Voraussetzungen über die erforderlichen Prüfungen bis zu den benötigten Dokumenten.

Das Wichtigste zuerst

  • Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage erfolgt, wenn sie erstmals Strom produziert und dieser außerhalb der Anlage verbraucht oder gespeichert wird.
  • Vor der Inbetriebnahme müssen alle baulichen und technischen Voraussetzungen erfüllt und die Anlage geprüft sein.
  • Sie müssen die Solaranlage beim Netzbetreiber, der Bundesnetzagentur und dem Finanzamt melden.
  • Eine Inbetriebnahme vor dem Zählerwechsel ist unzulässig und strafbar.
  • Für die Inbetriebnahme sind zahlreiche Dokumente wie Lagepläne und Prüfprotokolle erforderlich.

Was ist die Inbetriebnahme einer PV-Anlage? 

Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage ist der Prozess, bei dem die Anlage erstmals Strom produziert und dieser verbraucht oder gespeichert wird. Dies markiert den offiziellen Betriebsstart der Anlage. Die Meldung an den Netzbetreiber und an die Bundesnetzagentur ist erforderlich, um die Einspeisevergütung zu sichern.

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Was sind die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme einer PV-Anlage?

Bevor Sie die PV-Anlage in Betrieb nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollständige Montage der Anlage: Alle PV-Module und Wechselrichter müssen installiert und funktionstüchtig sein.
  • Netzanschluss: Der Anschluss der Anlage an das Stromnetz muss hergestellt und geprüft sein.
  • Prüfung durch Fachkraft: Eine Elektrofachkraft muss die Anlage nach DIN VDE 0100-600 (Wechselstromseite) und DIN EN 62446-1 (Gleichstromseite) prüfen.
  • Sicherheitsüberprüfungen: Alle sicherheitsrelevanten Prüfungen, wie die Überprüfung der Schutzeinrichtungen und die korrekte Funktion der technischen Komponenten, müssen durchgeführt und dokumentiert sein.
  • Anlagendokumentation: Die vollständige Dokumentation der Anlage muss vorliegen.

Welche Prüfungen werden bei der Inbetriebnahme durchgeführt?

Folgende Prüfungen gewährleisten die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit während der Inbetriebnahme: 

  • Übereinstimmung mit den Antragsunterlagen und Planungsunterlagen: Die Anlage wird daraufhin überprüft, ob sie den eingereichten Antrags- und Planungsunterlagen entspricht.
  • Zugänglichkeit der relevanten Komponenten: Es wird geprüft, ob alle für den Netzbetreiber relevanten Komponenten und Systeme zugänglich sind.
  • Installation der Messanlage: Die Messanlage muss gemäß den technischen Vorgaben des Netzbetreibers installiert sein.
  • Anlaufprüfung des PV-Zählers: Der PV-Zähler wird auf seine korrekte Funktion geprüft und der erste Zählerstand wird aufgezeichnet.
  • Prüfung der Schutzeinrichtungen: Die Schutzeinrichtungen werden auf ihre Auslösung bei Netzausfällen oder anderen Störungen überprüft.
  • Tests an den technischen Kontrollgeräten: Verschiedene Tests werden an den technischen Kontrollgeräten durchgeführt und stellen deren Funktionstüchtigkeit sicher. 

Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden dokumentiert und mit der Unterschrift des Installateurs bestätigt. Zur Fertigstellung der Inbetriebnahme wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt.

Welche Dokumente und Unterlagen werden für die Inbetriebnahme benötigt?

Folgende Dokumente und Unterlagen weisen die Betriebsbereitschaft und die Einhaltung aller technischen und rechtlichen Vorgaben nach: 

Benötigte DokumenteZweck
Übersichtslageplan/StromlaufplanDokumentation der technischen und örtlichen Gegebenheiten
SchutzeinrichtungenBeschreibung und Nachweis der Sicherheitsvorkehrungen
WechselrichterAnzahl, Typ und Funktionsweise, inklusive Konformitätserklärung
Prüf- und MessprotokolleNachweis der normgerechten Installation und Funktion
Anmeldung beim NetzbetreiberBestätigung der Betriebsbereitschaft durch den Netzbetreiber
Anmeldung bei der BundesnetzagenturRegistrierung im Marktstammdatenregister
InbetriebnahmeprotokollDokumentation der durchgeführten Prüfungen und Erstinbetriebnahme

Wer nimmt PV-Anlagen ab? Ist eine Inbetriebnahme ohne Netzbetreiber möglich? 

Die Inbetriebnahme erfolgt durch eine Elektrofachkraft und muss in der Regel in Anwesenheit des Netzbetreibers erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Inbetriebnahme auch ohne Netzbetreiber erfolgen, wenn der Elektriker entsprechend berechtigt ist.

Ab wann darf ich meine PV-Anlage einschalten? 

Sie dürfen Ihre PV-Anlage nach der Inbetriebnahme einschalten. Dies umfasst die vollständige Installation und Prüfung der Anlage durch eine Elektrofachkraft. Zudem müssen Sie zuvor die Freigabe vom Netzbetreiber haben. Schalten Sie die PV-Anlage vorher ein, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ist die Inbetriebnahme vor Zählerwechsel zulässig? Droht mir eine Strafe? 

Eine Inbetriebnahme vor dem Zählerwechsel ist nicht zulässig und wird strafrechtlich verfolgt. Es drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Welche rechtliche Bedeutung hat für mich die Inbetriebnahme der Photovoltaik?

Die Inbetriebnahme markiert den Beginn der Einspeisevergütung und bringt rechtliche Pflichten mit sich. Zum einen müssen Sie die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur bzw. im Marktstammdatenregister eintragen. Zum anderen müssen Sie die PV-Anlage beim Finanzamt anmelden. 

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Muss ich die Inbetriebnahme der PV-Anlage dem Finanzamt melden?

Grundsätzlich gilt der Betrieb einer PV-Anlage als gewerbliche Tätigkeit, sodass Sie die PV-Anlage beim Finanzamt melden müssen. Allerdings sind Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis zu 30 kWp seit 2022 von der Einkommen- und Gewerbesteuer befreit. Zudem entfällt die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch. Die Steuerbefreiung vereinfacht die Bürokratie für private Betreiber erheblich.

Wo muss ich die PV-Anlage sonst anmelden?

Vor Installationsbeginn müssen Sie die PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden, der eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführt. Dies ist in der Regel kein Problem für Einfamilienhäuser.

Nachdem Sie die PV-Anlage in Betrieb genommen haben, müssen Sie diese bei der Bundesnetzagentur anmelden. Damit Sie die Einspeisevergütung erhalten, müssen Sie das Inbetriebnahmeprotokoll und die Anmeldung im Marktstammdatenregister an den Netzbetreiber senden. Dafür haben Sie 30 Tage nach der Inbetriebnahme Zeit..

Checkliste für die Inbetriebnahme von Photovoltaik

Hier finden Sie eine Checkliste für die Inbetriebnahme einer PV-Anlage:

  • Prüfung der Übereinstimmung mit den Anmeldeunterlagen und vorliegenden Planungsunterlagen
  • Zugänglichkeit der Bauteile der Photovoltaikanlage, die für den Netzbetreiber relevant sind
  • Aufbau der Messeinrichtung nach den technischen Vorgaben des Netzbetreibers
  • Anlaufprüfung des Zählers
  • Protokollierung des Zähleranfangsstands
  • Prüfung auf Ansprechen der Schutzeinrichtungen, z. B. durch Netzausfall
  • Prüfung der technischen Regeleinrichtung
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