Nach Abschluss der Installationsarbeiten erfolgt die Inbetriebnahme einer PV-Anlage. Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um dieses Thema, von den Voraussetzungen über die erforderlichen Prüfungen bis zu den benötigten Dokumenten.
Das Wichtigste zuerst
Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage ist der Prozess, bei dem die Anlage erstmals Strom produziert und dieser verbraucht oder gespeichert wird. Dies markiert den offiziellen Betriebsstart der Anlage. Die Meldung an den Netzbetreiber und an die Bundesnetzagentur ist erforderlich, um die Einspeisevergütung zu sichern.
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Bevor Sie die PV-Anlage in Betrieb nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Folgende Prüfungen gewährleisten die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit während der Inbetriebnahme:
Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden dokumentiert und mit der Unterschrift des Installateurs bestätigt. Zur Fertigstellung der Inbetriebnahme wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt.
Folgende Dokumente und Unterlagen weisen die Betriebsbereitschaft und die Einhaltung aller technischen und rechtlichen Vorgaben nach:
Benötigte Dokumente | Zweck |
Übersichtslageplan/Stromlaufplan | Dokumentation der technischen und örtlichen Gegebenheiten |
Schutzeinrichtungen | Beschreibung und Nachweis der Sicherheitsvorkehrungen |
Wechselrichter | Anzahl, Typ und Funktionsweise, inklusive Konformitätserklärung |
Prüf- und Messprotokolle | Nachweis der normgerechten Installation und Funktion |
Anmeldung beim Netzbetreiber | Bestätigung der Betriebsbereitschaft durch den Netzbetreiber |
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur | Registrierung im Marktstammdatenregister |
Inbetriebnahmeprotokoll | Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und Erstinbetriebnahme |
Die Inbetriebnahme erfolgt durch eine Elektrofachkraft und muss in der Regel in Anwesenheit des Netzbetreibers erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Inbetriebnahme auch ohne Netzbetreiber erfolgen, wenn der Elektriker entsprechend berechtigt ist.
Sie dürfen Ihre PV-Anlage nach der Inbetriebnahme einschalten. Dies umfasst die vollständige Installation und Prüfung der Anlage durch eine Elektrofachkraft. Zudem müssen Sie zuvor die Freigabe vom Netzbetreiber haben. Schalten Sie die PV-Anlage vorher ein, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine Inbetriebnahme vor dem Zählerwechsel ist nicht zulässig und wird strafrechtlich verfolgt. Es drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Die Inbetriebnahme markiert den Beginn der Einspeisevergütung und bringt rechtliche Pflichten mit sich. Zum einen müssen Sie die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur bzw. im Marktstammdatenregister eintragen. Zum anderen müssen Sie die PV-Anlage beim Finanzamt anmelden.
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Grundsätzlich gilt der Betrieb einer PV-Anlage als gewerbliche Tätigkeit, sodass Sie die PV-Anlage beim Finanzamt melden müssen. Allerdings sind Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis zu 30 kWp seit 2022 von der Einkommen- und Gewerbesteuer befreit. Zudem entfällt die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch. Die Steuerbefreiung vereinfacht die Bürokratie für private Betreiber erheblich.
Vor Installationsbeginn müssen Sie die PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden, der eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführt. Dies ist in der Regel kein Problem für Einfamilienhäuser.
Nachdem Sie die PV-Anlage in Betrieb genommen haben, müssen Sie diese bei der Bundesnetzagentur anmelden. Damit Sie die Einspeisevergütung erhalten, müssen Sie das Inbetriebnahmeprotokoll und die Anmeldung im Marktstammdatenregister an den Netzbetreiber senden. Dafür haben Sie 30 Tage nach der Inbetriebnahme Zeit..
Hier finden Sie eine Checkliste für die Inbetriebnahme einer PV-Anlage:
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