Bevor Sie mit einer PV-Anlage Strom erzeugen und einspeisen können, müssen Sie diese anmelden. Ansonsten drohen im schlimmsten Fall sogar Strafen. Machen Sie sich jedoch keine Sorgen. In diesem Artikel erklären wir genau, wo und wann Sie Ihre PV-Anlage im Jahr 2024 anmelden müssen.
Das Wichtigste zuerst
Wo melde ich Photovoltaik an?
Sie müssen Ihre PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur, dem Netzbetreiber und dem Finanzamt anmelden.
Finanzamt
Für die Anmeldung der Photovoltaik beim Finanzamt haben Sie einen Monat nach Inbetriebnahme Zeit.
Bundesnetzagentur
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.Sie müssen Ihre PV-Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eintragen.
PV ohne Anmeldung möglich?
Der Betrieb einer PV-Anlage ohne Anmeldung ist nur bei Inselanlagen möglich, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind.
Sie müssen Ihre PV-Anlage nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anmelden. Hier erfolgt zudem die Registrierung von Betreiber und Anlage im Marktstammdatenregister. Ist die PV-Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen, müssen Sie diese zusätzlich beim Netzbetreiber und Finanzamt anmelden.
Die untere Tabelle bietet einen Überblick über alle Anmeldestellen mit den dazugehörigen Fristen:
Behörde | Anmeldung | wann | Frist | von wem |
Bundesnetzagentur | Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStr) | nach Inbetriebnahme der Anlage | 1 Monat nach Inbetriebnahme | Betreiber oder Solarteur |
Netzbetreiber | Netzverträglichkeitsprüfung | vor Installation der Anlage | Mindestens 8 Wochen vor Installationsbeginn | Betreiber oder Solarteur |
Netzbetreiber | Bestätigung der Bundesnetzagentur und Inbetriebnahmeprotokoll einreichen | nach Inbetriebnahme der Anlage | 1 Monat nach Inbetriebnahme | Betreiber oder Solarteur |
Finanzamt | Anmeldung | nach Inbetriebnahme der Anlage | 1 Monat nach Inbetriebnahme | Betreiber |
Gewerbeamt | Anmeldung (nur für steuerpflichtige Anlagen mit über 30 kWp) | nach Inbetriebnahme der Anlage | 1 Monat nach Inbetriebnahme | Betreiber |
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Im Jahr 2024 müssen Sie nur eine PV-Anlage mit Anschluss an das allgemeine Versorgungsnetz anmelden. Die Anmeldepflicht entfällt, wenn die Photovoltaikanlage nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Das ist der Fall bei sogenannten Inselanlagen.
Sie können Ihre PV-Anlage selbst anmelden. Es ist jedoch empfehlenswert, für die Anmeldung beim Netzbetreiber die Hilfe vom ausführenden Fachbetrieb zu beanspruchen. Fachbetriebe kennen sich mit dem Anmeldeverfahren aus und garantieren die Einhaltung der entsprechenden Fristen.
Die Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur besteht im Wesentlichen aus der Eintragung der Stammdaten der Solaranlage in das Marktstammdatenregister (MaStR). Die Anmeldung wird entweder durch den Betreiber selbst oder von einer bevollmächtigten Person vorgenommen. Jede an das öffentliche Netz angeschlossene Anlage ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) anmeldepflichtig.
Sie haben nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage einen Monat Zeit, um sie bei der Bundesnetzagentur zu melden. Eine nicht fristgerechte Anmeldung führt möglicherweise zur Kürzung der Einspeisevergütung. Im schlimmsten Fall droht gemäß § 95 EnWG sogar ein fünfstelliges Bußgeld.
Die Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur erfolgt online im Webportal. Bevor Sie die Photovoltaikanlage registrieren können, müssen Sie sich als Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister (MaStR) anmelden. Erst dann ist die Registrierung der Anlage möglich. In dem Register werden allgemeine und technische Daten erfasst sowie Angaben zur Art der Stromerzeugung und zum Netzanschluss gemacht.
Bevor Sie eine PV-Anlage installieren, müssen Sie einen Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung beim örtlichen Netzbetreiber stellen. Dieser hat eine Frist von acht Wochen für die Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung und Prüfung des Stromzählers. Die Installation der Photovoltaikanlage ist erst nach erteilter Freigabe möglich. Stellen Sie daher diesen Antrag mindestens acht Wochen vor Installationsbeginn. Bei PV-Anlagen unter 10 kWp gibt es bei der Anmeldung selten Probleme.
Die Registrierung der PV-Anlage beim Netzbetreiber muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Dafür werden die Bestätigung der Bundesnetzagentur und das Inbetriebnahmeprotokoll eingereicht.
Sie können eine Photovoltaikanlage auch ohne Elektriker beim Netzbetreiber anmelden. Es ist jedoch deutlich einfacher, wenn Sie damit Ihren Solarteur beauftragen. Er stellt sicher, dass das Anmeldeverfahren fristgerecht erfolgt.
Eine Genehmigung des Netzbetreibers ist für die Netzstabilität und -sicherheit erforderlich. Mit der Netzverträglichkeitsprüfung stellt er sicher, dass das Stromnetz die zusätzliche Belastung durch die Einspeisung von Solarstrom verkraftet.
Zudem ist die Genehmigung für die Auszahlung der Einspeisevergütung entscheidend. Nur wenn ein entsprechender Einspeisezähler installiert ist, kann der Netzbetreiber die genaue eingespeiste Strommenge ermitteln.
Für die Anmeldung der Photovoltaikanlage beim örtlichen Netzbetreiber setzen Sie sich direkt mit dem Betreiber in Kontakt. Je nach Netzbetreiber erfolgt diese Anmeldung telefonisch, via E-Mail oder im Webportal.
Sie müssen Ihre Solaranlage innerhalb des ersten Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt anmelden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, weil Sie durch den Betrieb einer PV-Einspeiseanlage steuerlich zum Unternehmer werden. Die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz und die dafür gezahlte Vergütung gilt steuerlich als Verkauf an Dritte.
Anfang 2023 trat die Vereinfachungsregelung in Kraft. Seitdem wird keine Einkommensteuer auf eingespeistem Solarstrom für Anlagen unter 30 kWp erhoben. Dies gilt auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 für bestehende Anlagen. Sie müssen die Anlage zwar weiterhin beim Finanzamt anmelden, aber Ihre Gewinne aus der Einspeisevergütung werden nicht versteuert.
Zur Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Registrierung. Der Fragebogen enthält zwei wichtige Punkte.
Nach Bearbeitung des Fragebogens durch das Finanzamt wird die neue Betriebs-Steuernummer übermittelt, die der Netzbetreiber für die Vorauszahlungen benötigt.
Sofern Sie Ihre Anlage an das öffentliche Stromnetz anschließen und Gewinne durch die Einspeisevergütung erzielen, müssen Sie die Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmelden. Ausgeschlossen von einer Anmeldung sind sogenannte Inselanlagen, die nicht an das Netz angeschlossen sind. Diese erwirtschaften keine Gewinne durch die Erzeugung von Solarstrom.
Sie müssen ein Gewerbe für die PV-Anlage anmelden, wenn diese eine Leistung von mehr 30 kWp hat oder wenn sie auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert ist. Die 30 kWp gelten nur für Einfamilienhäuser. Bei Mehrfamilienhäusern ist ein Gewerbe ab 15 kWp Nennleistung zu melden.
Sie sind gewerbesteuerpflichtig, wenn Ihr Gewinn aus der Einspeisevergütung 24.500 € jährlich übersteigt. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass eine private Solaranlage in Ihrem Eigenheim diesen Gewinn erreicht.
In den meisten Städten und Gemeinden ist die Anmeldung eines Gewerbes für eine Photovoltaikanlage online möglich. Hierzu müssen Sie ein Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Innerhalb von drei Tagen bekommen Sie eine Anmeldebestätigung – meistens vom Finanzamt, an das die Daten weitergegeben wurden.
Die Anmeldung einer PV-Anlage ist kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn Sie ein Fachunternehmen oder Steuerberater für die Anmeldung beauftragen. Indirekte Kosten entstehen bei der Anmeldung einer PV-Anlage, wenn die Installation eines Zweirichtungszählers notwendig ist. Je nach Netzbetreiber müssen Sie diesen einmalig oder monatlich bezahlen.
Für die Erweiterung einer PV-Anlage benötigen Sie eine Genehmigung des Netzbetreibers. Deswegen müssen Sie dort jede Erweiterung melden. Zudem sollten Sie die technischen Daten der PV-Anlage im Marktstammdatenregister aktualisieren und das Finanzamt über die Erweiterung informieren.
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