Vergütung und Wirtschaftlichkeit

Photovoltaik-Förderung BW: aktuelle Zuschüsse in 2024

Wenn Sie als Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage in Baden-Württemberg installieren, können Sie auf verschiedene Fördermöglichkeiten zugreifen. Dazu gehören landesweite, kommunale und bundesweite Förderungen. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten in BW.

Und das ist der genaue Inhalt des Artikels:

  • Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Baden-Württemberg?
  • Kommunale Förderprogramme in Baden-Württemberg
  • Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in BW?

In Baden-Württemberg wird die Anschaffung von Photovoltaikanlagen auf Landesebene durch das Förderprogramm "Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" unterstützt. Dieses zinsgünstige Darlehen ist für die Installation, Modernisierung und Erweiterung von PV-Anlagen mit oder ohne Batteriespeicher verfügbar. Sie können diese mit anderen Photovoltaik-Förderungen wie der Einspeisevergütung oder kommunalen Förderprogrammen kombinieren.

Die Konditionen der Förderung "Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" sind dabei attraktiver als die von der KfW-Förderung. 

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Konditionen

Sie erhalten eine Finanzierung als Förderdarlehen über ihre Hausbank. Die Kredithöhe muss mindestens 5.000 € betragen. Die Kreditlaufzeit kann 5, 10, 20 oder 30 Jahre sein, mit 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren. Binnen zwölf Monaten nach Kreditgewährung können Sie die Fördersumme frei abrufen, danach fällt ein Bereitstellungszins von 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge an.

Kredithöhemin. 5.000 €
Laufzeit5 bis 30 Jahre
Tilgungsfreie Jahre1 bis 5 Jahre
Sollzinsbindung5 bis 10 Jahre
Auszahlung100%
Zinssatz4,16% (4,24%) - 4,26% (4,34%)
Anfängliche Tilgung1,78 - 22,97%
Änderung Sollzins0,00%

Eine Sondertilgung ist möglich. Ausgenommen sind die gesetzlichen Rückzahlungsansprüche im Rahmen des außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 490 BGB.

Was wird gefördert?

Was Sie finanzieren können:

  • technischen Anlagen (PV-Anlage sowie Batteriespeicher),
  • Planung und Projektierung,
  • erforderliche Baumaßnahmen,
  • Installation und Anschluss,
  • sonstige Kosten (Messeinrichtungen, Wallbox etc.).

Was Sie nicht finanzieren können:

  • Anlagen an Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten,
  • Anlagen für Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser oder Zweitwohnsitze.

Bedingungen

Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Wohnsitz in Baden-Württemberg;
  • Sie nutzen mindestens eine der Wohneinheiten in dem geförderten Gebäude selbst;
  • Sie investieren selbst in die Photovoltaik-Anlage, das heißt, Sie bezahlen die Rechnungen;
  • Sie lassen die Anlage von einem Fachunternehmen einbauen.

Kommunale Förderprogramme in Baden-Württemberg

Mit der Einführung der Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude in Baden-Württemberg stellten viele Kommunen Förderprogramme für Solaranlagen auf. 

Folgende Städte in Baden-Württemberg bieten Förderungen an:

KommuneFörderhöhe
StuttgartPV-Dachanlage bis 350 € pro kWp PV-Fassadenanlage bis zu 450 € pro kWp Batteriespeicher bis 300 € pro kWh Speicherkapazität
Darmstadt150 €/kWp für die ersten 10 kWp einer PV-Anlage
Freiburg150 €/kWp für PV-Anlagen mit Leistung größer als 0,02 kWp/m² Batteriespeicher 150 € je kWh Bruttospeicherkapazität
Heidelberg100 €/kWp für Dachanlagen 250 €/kWp für Gründachanlagen
Karlsruhe500 bis 2.500 €, abhängig von der Wohnfläche
Mannheim120 €/kWp für die ersten 10 kWp einer PV-Anlage
Tübingen1.500 € für Anlagen mit 1 bis 5 kWp, 2.250 € für 6 bis 10 kWp und 3.000 € für Anlagen über 10 kWp. Batteriespeicher 150 € je kWh Bruttospeicherkapazität
Ulmgebäudeintegrierter Photovoltaik 400 € pro kWp PV- Anlagen in bestehende Gebäude 75 € pro kWp. Plug-in-PV-Anlagen werden mit 50% der Kosten (bis zu 250 € pro Wohneinheit) gefördert.

Stuttgart

Die "Solaroffensive" wurde in Stuttgart Ende 2020 im Rahmen der Kampagne "Weltklima in Not - Stuttgart handelt" gestartet. Ihr Ziel ist es, die Klimaneutralität der Stadt bis 2050 zu erreichen. Das kommunale Förderprogramm deckt nicht nur die Anschaffungskosten ab, sondern unterstützt auch die notwendigen Arbeiten, die mit der Installation einer Photovoltaikanlage zusammenhängen.

Die Stadt Stuttgart gewährt einen Zuschuss für die Installation von Solarstromanlagen von bis zu 50 % der Nettokosten pro kWp installierter Leistung. Dabei liegt der Höchstbetrag bei 50.000 € pro Antrag. Für Dachanlagen beträgt die maximale Förderung 350 € pro kWp, für Fassadenanlagen bis zu 450 € pro kWp. Für Balkonanlagen gibt es einen Zuschuss von 100 €. Zusätzlich deckt der Zuschuss die Anschlusskosten ab.

Die Förderung für Batteriespeicher beträgt maximal 20.000 € pro Anwendung bei 300 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Die Förderung basiert auf der installierten kWp-Photovoltaikleistung. Bei einem 10-kWp-System werden 0,8 kWh Speicherkapazität gefördert. Es werden also maximal 8 kWh der Stromspeichereinheit gefördert.

Die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität wird ebenfalls bezuschusst, sodass Privatpersonen bis zu 1.000 € für die Elektroinstallation erhalten können. Der Kauf einer Wallbox ist jedoch nicht förderfähig.

Freiburg

Die Stadt Freiburg setzt im Rahmen des Förderprogramms "Klimafreundliches Wohnen" eine Vielzahl von Maßnahmen um, wie zum Beispiel die Dämmung der Gebäudehülle, den Einsatz effizienter Heizungs- und Lüftungsanlagen und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Die Förderung für Photovoltaikanlagen beträgt etwa 150 € pro kWp. Die maximale Förderung bei voller Dachbelegung beträgt 1.500 €. Mit einem Batteriespeicher ist eine Förderung von 150 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität möglich. Die Arbeitskosten für Balkonmodule können von der Steuer abgesetzt werden, was zu einer möglichen Steuerermäßigung von bis zu 1.200 € führt. Der Höchstbetrag, der geltend gemacht werden kann, liegt bei 6.000 €.

Heidelberg

Heidelberg bietet Zuschüsse für Photovoltaik-Dachanlagen bis zu 100 kWp. Der Zuschuss beträgt 100 € pro kWp, maximal 10.000 €. Für Gründachanlagen und Fassadenanlagen gelten unterschiedliche Förderbedingungen. Gründachanlagen bis 30 kWp werden mit 250 € pro kWp gefördert. Gründachanlagen zwischen 31 und 100 kWp werden mit 150 € pro kWp gefördert. Fassadenanlagen bis 50 kWp erhalten eine Förderung von 200 € pro kWp.

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Karlsruhe

In Karlsruhe beträgt der Höchstbetrag der Förderung 2500 €. Die Mindestförderung beträgt 500 €. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe der Wohnfläche. Bei einer Fläche von mehr als 400 Quadratmeter beträgt er 500 € pro kWp. Für Flächen unter 400 Quadratmeter sind es 500 € pro kWp minus 0,02 kWp/m². Für Fassadensysteme werden zusätzlich 100 € pro kWp gezahlt.

Mannheim

Die Stadt Mannheim gewährt für PV-Projekte einen Basiszuschuss von 100 € pro kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.000 €. Für voll belegte Dachflächen oder PV-Anlagen ab 15 kWp gibt es eine Prämienförderung von 160 € pro kWp. Der Höchstbetrag der Prämie liegt bei 2.400 €.

Fassaden-PV und PV-Anlagen mit Dachbegrünung werden mit 200 € pro kWp gefördert. Die maximale Förderung für Fassaden-PV liegt bei 3.000 € und für PV-Anlagen mit Gründächern bei 3.750 €. Denkmalgeschützte Gebäude erhalten einen Zuschuss von 300 € pro kWp. Die maximale Förderung für denkmalgeschützte Gebäude beträgt 4.500 €.

Tübingen

In Tübingen können Sie einen Zuschuss für die Installation von PV-Modulen auf geeigneten Dachflächen erhalten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe der Anlage ab:

  • für Anlagen mit 1 bis 5 kWp beträgt der Zuschuss 1.500 €;
  • für Anlagen mit 6 bis 10 kWp beträgt der Zuschuss 2.250 €;
  • und für Anlagen mit mehr als 10 kWp beträgt der Zuschuss 3.000 €.

Auch für nach Norden ausgerichtete Dächer und Aufdach-Photovoltaikanlagen gibt es Boni. Weitere Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien der Stadt Tübingen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für EEG-Altanlagen.

Besitzer bestehender PV-Anlagen können einen Zuschuss für ein Stromspeichersystem erhalten, das zur Optimierung oder Erhöhung des Eigenverbrauchs beiträgt. Die Stadt bietet einen Zuschuss von 150 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, wobei die Spanne von 1 bis 30 kWh reicht.

Ulm

Wohn- und Bürogebäude in Ulm mit gebäudeintegrierter Photovoltaik (BIPV) erhalten eine Förderung von 400 € pro kWp. Bestehende Gebäude mit Dach- und Fassaden-Photovoltaik sowie Parkplatzüberdachungen werden mit 75 €/kWp gefördert. Die Prüfung bestehender Photovoltaik- und Solarthermieanlagen wird mit 50 % der Kosten, maximal jedoch mit 500 € bezuschusst. Plug-in-Photovoltaikanlagen werden mit 50 % der Kosten gefördert, maximal jedoch mit 250 € pro Wohneinheit.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Staatliche Förderungen stehen Ihnen in Form des KfW-270-Kredits und der Einspeisevergütung zur Verfügung.

KfW-Förderungsprogramm 270

Der KfW-Kredit-270 ist ein zinsverbilligtes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zur Unterstützung der Installation von PV-Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien offen. Die Finanzierung deckt die gesamten Installationskosten bis zu einem Höchstbetrag von 50 Millionen Euro ab.

KfW-Zuschuss 442

Ab dem 26. September 2023 konnten Sie bei der KfW einen staatlichen Zuschuss für eine neue Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und Ladestation für E-Autos beantragen. Der maximale Fördersatz lag bei 10.200 €. Das Förderprogramm hieß "Solarstrom für Elektroautos" und war ein Programm des Bundesverkehrsministeriums. Leider waren die Fördermittel für das Jahr 2023 innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft. Neue Anträge werden erst im Jahr 2024 angenommen. 

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie erhalten, wenn Sie selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Die Einspeisevergütung wurde zuletzt am 30. Juli 2022 angepasst und ist bis Februar 2024 gültig. Sie erhalten:

  • 13,0 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 8,2 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung für PV-Anlagen mit bis zu 10 kWp,
  • 10,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 7,1 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung für PV-Anlagen zwischen 10 und 40 kWp,
  • 10,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 5,8 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung für PV-Anlagen zwischen 40 und 100 kWp.

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